Intelligente Türtechnik: Sicherheit und Komfort als Einheit.

Die gesetzlichen Anforderungen an Flucht- und Rettungswege schreiben vor, dass zu jeder Zeit ein leichtes Öffnen in voller Breite der Tür möglich sein muss. Dabei findet entweder die EN 179 (keine Panikgefahr) oder die EN 1125 (bei Panikgefahr) Anwendung. Kommt ein elektronisches Sicherungssystem zum Einsatz, muss die EltVTR bzw. zusätzlich die Nachfolgeregelung prEN 13637 beachtet werden.

Dabei ist die Sicherheit von Feuer- und Rauchschutztüren abhängig von der Zuverlässigkeit der Türkomponenten. Denn Sicherheit definiert sich nicht nur über die einwandfreie Funktion im Notfall sondern auch über den dauerhaften Einsatz im Alltag.

Unsere Rettungswegsysteme gewährleisten einen sicheren Betrieb der Fluchtwegtüren – unabhängig davon, ob die Tür automatisch verriegelt oder berechtigt benutzt werden soll. Eine absolut sichere Nutzung der Fluchtwege im Gefahrenfall ist jederzeit gewährleistet.

Das Steinmann-Team kennt sich aus in Normen und Umsetzbarkeiten für verschiedenste Bereiche wie beispielsweise in
öffentlichen Gebäuden _ Altenheimen _ Kinos _ Hallenbädern _ Kaufhäusern _ Schulen _ Kindergärten _ Bürogebäuden.

 

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